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Liebe TeilnehmerInnen, liebe Eltern, wir bieten Ihnen/Euch die Teilnahme an einer Freizeit unseres Jugendverbandes an. Mit unserem Angebot möchten wir uns ganz bewußt von den kommerziellen Reiseveranstaltern unterscheiden. Bei uns steht das solidarische Miteinander der Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt. Gleichwohl können wir nicht daran vorbeigehen, dass unsere Freizeiten nicht in einem rechtsfreien Raum stattfinden. Aus diesem Grund machen wir das Nachfolgende zum Inhalt des zwischen Ihnen und uns zustandekommenden Teilnehmervertrages. Sie werden sehen, daß Rechte und Pflichten in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Unsere Freizeiten werden nach den Erziehungsprinzipien der Sozialistischen Jugend Deutschlands – Die Falken durchgeführt. Insbesondere gehört hierzu die koedukative Erziehung zur Emanzipation und Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen. In der Praxis bedeutet dies: die Kinder und Jugendlichen entscheiden weitestgehend selbst, wer in ihren Zelt- und Zimmergruppen während der Freizeit zusammenlebt (Jungen und Mädchen gemeinsam oder Jungen und Mädchen getrennt). Auf die Wünsche der Kinder und Jugendlichen wird auf jeden Fall Rücksicht genommen, niemand wird zum Zusammenleben mit dem anderen Geschlecht in seinem Zelt oder Zimmer gezwungen. Die Zeltlagergrundsätze unseres Verbandes sind bei uns jederzeit einsehbar. Zusätzlich dazu bieten wir zu den meisten Freizeiten einen Informationsabend an, zu dem wir Sie/Euch rechtzeitig vor der Freizeit einladen werden. Neben dem Sicherungsschein senden wir Ihnen/Euch rechtzeitig einen Infobrief, der z.B. die genaue Abfahrts- und Ankunftszeit, eine Kofferliste, ein vorläufiges Programm und andere nützliche Informationen enthält, zu. I. AnmeldungMit der Anmeldung bieten Sie uns, dem Freizeitveranstalter (FV), den Abschluß eines Reisevertrages aufgrund der Ihnen in unserem Prospekt genannten bindenden Leistungsbeschreibungen und Preise unter Einbeziehung dieser Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung soll mit unseren Anmeldekarten/-formularen erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Reisebestätigung des FV zustande. II. Zahlung des TeilnehmerInnenbeitragesDie Höhe der Anzahlung ist aus der Beschreibung der jeweiligen Freizeit ersichtlich. Eine Anmeldung wird erst durch schriftliche Bestätigung unsererseits verbindlich. Der restliche Teilnehmerbeitrag ist spätestens vier Wochen vor Abreise zu zahlen. Bei Nichteinhaltung des Termins wird die Anmeldung ungültig. Mit der Bestätigung der Reise erhalten Sie auch den Sicherungsschein. III. Leistungen1. Die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den allgemeinen Hinweisen im Prospekt, bzw. in der gesonderten Freizeitausschreibung sowie den hierauf bezugnehmenden Angaben der Reisebestätigung. Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den FV. 2. Vermittelt der FV im Rahmen der Reise Fremdleistungen, haftet er nicht selbst für die Durchführung dieser Fremdleistungen, soweit in der Reiseausschreibung auf die Vermittlung dieser Fremdleistung ausdrücklich hingewiesen wird. IV. Höhere GewaltWird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer, höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der FV als auch der Reisende den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschrift zur Kündigung wegen höherer Gewalt (§651j BGB) kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Der FV wird dann den gezahlten Reisepreis erstatten, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der FV ist verpflichtet, die infolge der Kündigung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsieht, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. V. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen1. Wir können bis zum 14. Tage vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn eine im Prospekt genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. 2. Wir sind berechtigt, den Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die uns nicht wieder Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. 3. Der FV ist verpflichtet, den Teilnehmer über eine zulässige Reiseabsage bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Teilnehmerzahl bzw. höherer Gewalt oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon, zu unterrichten. VI. Rücktritt1. Sie können jederzeit vor Freizeitbeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 2. Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so können wir als Entschädigung den Reisepreis unter Abzug des Wertes unserer ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen verlangen. Im Falle des Rücktritts können wir eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich nach den folgenden Prozentsätzen pro Person vom Reisepreis berechnet: bis 30. Tag vor Abreise 55,- Euro bis 15. Tag vor Abreise 50% bei noch späterem Rücktritt 100% VII. AusschlußBei groben Verstößen gegen die Freizeitordnung können TeilnehmerInnen von der Maßnahme ausgeschlossen und kostenpflichtig zum Aufenthaltsort eines Erziehungsberechtigten, bzw. seines Vertreters rückgeführt werden. (Kosten für BetreuerInnen, die die TeilnehmerInnen begleiten müssen, sind ebenfalls von den Erziehungsberechtigten zu begleichen.) Auf dem Anmeldeformular ist die diesbezügliche Anschrift des Erz.-Berechtigen bzw. dessen VertreterIn verbindlich zu nennen. VIII. Vertragsobliegenheiten und Hinweise1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche der Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, der Kündigung und des Schadensersatzes, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen, uns einen aufgetretenen Mangel während der Reise anzuzeigen. 2. Tritt ein Reisemangel auf, müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen. Erst danach dürfen Sie selbst Abhilfe schaffen, oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen. Einer Fristsetzung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe, bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist. 3. Eine Mängelanzeige nimmt die Freizeitleitung entgegen. Sollten Sie diese wider Erwarten nicht erreichen können, so wenden Sie sich bitte direkt an die in der Anmeldebestätigung genannte Anschrift. 4. Gewährleistungsansprüche haben Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende bei uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind. 5. Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten nach dem vertraglichen Reiseende. IX. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften1. Im Prospekt haben wir Sie über eventuelle notwendige Paß- und Visumerfordernisse, einschließlich der Fristen zum Erhalt dieser Dokumente, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichtet. über etwaige Änderungen werden wir Sie, sobald diese uns bekannt werden, unverzüglich unterrichten. 2. Für die Beschaffung der Reisedokumente sind Sie alleine verantwortlich. 3. Sollten trotz der Ihnen erteilten Informationen, Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen nicht eingehalten werden, sodaß Sie die Reise nicht antreten können, sind wir berechtigt, Sie mit den entsprechenden Rücktrittskosten zu belasten. X. Anwendbares RechtDie Rechtsbeziehung zwischen dem Freizeitveranstalter und dem/der TeilnehmerIn richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Freizeitveranstalter:
Insolvenzversicherer:ARAG Allgemeine Versicherungs-AG |